Vereinsbestimmungen Tageskarte Stadlerwasser

Fischereiverein Taufkirchen a.d .Pram

Reviergrenzen
Die Reviergrenze beginnt bei der Pfudabachmündung in Leoprechting und endet unterhalb der
„Pfaffenbauer-Alter“(Steinwurf) Nähe Sparmarkt Dirnberger. Die Grenzen sind markiert.

Gültigkeit Lizenz
Der Fischfang darf von 0.00 bis 24.00 Uhr mit 2 Angeln am Stock vom Ufer aus ausgeübt werden.
Der Raubfischfang und Kunstköderfischen ist gänzlich untersagt.

Fangbeschränkungen
Der Fang darf  6 Stück pro Fischtag nicht überschreiten, davon dürfen 3 Stk. Edelfische (d.s.Salmoniden, Karpfen) sein. (z.B.: 2 Forellen u.1 Karpfen) .
Karpfen max. 2 Stk.,  wobei nur Fische mit einer Länge zwischen 40 cm und 60 cm entnommen werden dürfen.
Die Hälterung von Fischen in geeigneten Setzkeschern ist gestattet, der Abtransport der Tiere hat aber in getöteten Zustand zu erfolgen. 

Abweichende Brittelmaße
Regenbogen-u. Bachforelle, Saibling: 28 cm, Barben 45 cm.

Allgemeine Bestimmumgen

  1. In der Fangliste sind alle entnommenen Fische sofort einzutragen. Die Fangliste ist nach Jahresende bei einem der Funktionäre des Vereins oder bei der Jahreshauptversammlung abzugeben.
  2. Das Fischen mit Legangeln, Netzen, Taubeln, Reusen (außer Krebsfang) usw. ist nicht gestattet. Das Mitangeln lassen von anderen Personen ist verboten. Das Verlassen des Angelgerätes wird als Legangel gewertet und ist daher nicht erlaubt.
  3. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Lizenz-, Rucksack sowie die Fahrzeugkontrolle anstandslos zu gestatten.
  4. Für alle am Fischwasser angerichteten Schäden (z.B. bei Hochstand des Grases, Beschädigung von Zäunen usw.) haftet ausschließlich der Lizenznehmer. Das Befahren der Ufergrundstücke mit Fahrzeugen aller Art ist zu unterlassen. Verunreinigungen des Angelplatzes sind durch den betreffenden Angler wieder zu beseitigen.
  5. Im Übrigen gelten die Schonzeiten und Mindestmaße lt. OÖ. Fischbüchel.
  6. Die Ausübung der Fischerei hat unter Beachtung der Waidgerechtigkeit zu erfolgen.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich durch den Kartenerwerb zur Einhaltung der oben angeführten Bestimmungen. Verstöße werden über Beschluss der Vereinsleitung geahndet (z.B. Kartenentzug)

FV Taufkirchen/Pram

Jechtenham 4
4775 Taufkirchen an der Pram

Straif Norbert, Obmann

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