Vereinsbestimmungen Tageskarte Lugerwasser

Fischereiverein Taufkirchen a.d .Pram

Die Reviergrenze beginnt beim Zaun des Haselberger-Hauses in Windten und endet an der Wehr in Etzelsdorf und schließt den Altarm ein. Die Grenzen sind gekennzeichnet.

Der Fischfang darf von 00.00 bis 24.00 Uhr mit 2 Angeln am Stock vom Ufer aus ausgeübt werden. Der Fang darf 6 Stück pro Fischtag nicht überschreiten. Edelfische(Salmoniden, Karpfen, Zander)dürfen täglich insgesamt nur 3 Stückentnommen werden, davon Karpfen nur 2 Stück, Zander nur 1 Sück. Der Zanderfang darf nur mit 1 Rute und natürlichen Ködern (Ködergröße mind. 12 cm) ausgeübt werden, der Hechtfang ist gänzlich untersagt.Die Verwendung von künstlichen Raubfischködern ist verboten.

Für die Vereinsstrecke gelten folgende Abänderungen zu den gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaßen: Bach- u. Regenbogenforelle, Saibling 28 cm, Barbe 45 cm,  Karpfen zwischen 40 und 60cm, Zander 55 cm.

Das Fischen mit Netzen, Legangeln, Taubeln usw. ist verboten. Ebenso ist das Mitangelnlassen anderer Personen untersagt. Angelgeräte dürfen während des Fischens nicht verlassen werden (Legangel). Anfüttern nur mit natürlichen Mitteln, max. 0,5 Liter. Das Befahren der Ufergrundstücke ist zu unterlassen, für alle am Fischwasser bzw. Ufergrundstücken angerichteten Schäden haftet ausschließlich der Lizenznehmer.

FV Taufkirchen/Pram

Jechtenham 4
4775 Taufkirchen an der Pram

Straif Norbert, Obmann

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