Vereinsbestimmungen Tageskarte Stadlerwasser

Fischereiverein Taufkirchen a.d .Pram

Die Reviergrenze beginnt bei der Pfudabachmündung in Leoprechting und endet unterhalb der „Pfaffenbauer-Alter“(Steinwurf) Nähe Sparmarkt Dirnberger. Die Grenzen sind markiert.

Das Fliegenfischen darf unter Berücksichtigung der anderen Fischer auch vom Wasser aus ausgeübt werden. Hierbei gilt die Strecke „Untere Reviergrenze – zum Kraftwerk .

Die Ausübung der Fischerei hat unter besonderer Beachtung der Waidgerechtigkeit zu erfolgen, dies betrifft insbesondere das Verhalten am Gewässer sowie die Behandlung und den Umgang mit den gefangenen Wassertieren

 

Der Fischfang darf von 00.00 bis 24.00 Uhr mit 2 Angeln am Stock vom Ufer aus ausgeübt werden. Der Fang darf 6 Stück pro Fischtag nicht überschreiten. Edelfische (Salmoniden, Karpfen und Zander) dürfen täglich insgesamt nur 3 Stück entnommen werden, davon Karpfen nur 2 Stück, Zander nur 1 Stück. Der Zanderfang darf nur mit 1 Rute und natürlichen Ködern ausgeübt werden (Ködergröße mind.12 cm), der Hechtfang ist gänzlich untersagt.Die Verwendung von künstlichen Raubfischködern ist verboten.

Für die Vereinsstrecke gelten folgende Abänderungen zu den gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaßen: Bach- u. Regenbogenforelle, Saibling 28 cm, Barbe 45 cm,  Karpfen zwischen 40  u. 60 cm, Zander 55 cm.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Lizenz-, Rucksack- und Fahrzeugkontrolle anstandslos zu gestatten.

Das Fischen mit Netzen, Legangeln, Taubeln usw. ist verboten. Ebenso ist das Mitangelnlassen anderer Personen untersagt. Angelgeräte dürfen während des Fischens nicht verlassen werden (Legangel). Anfüttern nur mit natürlichen Mitteln, max. 0,5 Liter. Das Befahren der Ufergrundstücke ist zu unterlassen, für alle am Fischwasser bzw. Ufergrundstücken angerichteten Schäden haftet ausschließlich der Lizenznehmer.

FV Taufkirchen/Pram

Jechtenham 4
4775 Taufkirchen an der Pram

Straif Norbert, Obmann

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