Vereinsbestimmungen Linzerwasser

Fischereiverein Taufkirchen a.d .Pram

Die Reviergrenze beginnt beim Zaun des Haselberger-Hauses in Windten und endet an der Wehr in Etzelsdorf und schließt auch den Altarm ein. Die Reviergrenzen sind gekennzeichnet. Die Ausübung der Fischerei hat unter besonderer Beachtung der Waidgerechtigkeit zu erfolgen, dies betrifft insbesondere das Verhalten am Gewässer sowie die Behandlung und den Umgang mit den gefangenen Wassertieren.

Die Befischung ist vom 1.März bis zum 31.Dezember von 0.00 bis 24.00 Uhr mit 2 Angeln am Stock vom Ufer aus erlaubt. Die Anzahl der Fischtage ist auf 4 Tage pro Woche begrenzt. Dazu muss vor Beginn des Angelns das Datum des jeweiligen Tages in umseitige Liste eingetragen werden. Jeder angefangene Fischtag, wenn auch nur kurzfristig ausgenützt, gilt als ganzer Fischtag. Die Woche beginnt mit Montag und endet mit Sonntag. Das Angeln ohne Datumseintragung ist ein Bestimmungsverstoß und wird nach Beschluss der Vereinsleitung geahndet. Der Fang darf 6 Stück pro Fischtag nicht überschreiten; davon dürfen nur 3 Stück Edelfische (d.s. Salmoniden, Karpfen, Hechte oder  Zander) sein. (zB 2 Forellen,1 Karpfen ) Beim Karpfen dürfen nur 2 St. täglich, Zander nur 1 St. täglich, max. 5 St. jährlich entnommen werden, auf Raubfische darf nur mit einer Rute geangelt werden.

Ø  Der Raubfischfang ist vom 1.5. bis 31.12. mit einer Angel am Stock erlaubt. Hechte dürfen pro Jahr nur zwei Stück entnommen werden. Dazu muss sofort nach Entnahme das Datum und die Länge in beiliegende Fangliste eingetragen werden. Die Verwendung von künstlichen Raubfischködern  (Blinker, Spinner, Wobbler usw.) vor dem 1.5. ist verboten. Bei der Verwendung von Köderfischen oder Fischfetzen auf Grund oder an der Pose sind ausschließlich Einzahlhaken erlaubt, die Mindestgröße der Köderfische, Fischstücke oder Fischfetzen muss 12 cm betragen.

Ø  Für die Vereinsstrecke gelten folgende Abweichungen zu den gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaßen: Regenbogen-u.Bachforelle, Saibling: 28 cm, Barben 45 cm, Karpfen zw. 40 cm und 60 cm, Hecht 70 cm, Zander 55 cm

Ø  In beiliegende Fangliste sind alle entnommenen Fische verpflichtend einzutragen. Die Liste ist nach Jahresende bei einem der Funktionäre des Vereins, spätestens jedoch bei der Jahreshauptversammlung abzugeben.

Ø  Das Fischen mit Legangeln, Netzen, Taubeln, Reusen (außer zum Krebsfang) usw. ist nicht gestattet. Das Mitangelnlassen von anderen Personen ist verboten. Das Verlassen des Angelgerätes wird als Legangel gewertet ist daher nicht erlaubt. Anfüttern ist nur während des Angelns und ausschließlich mit natürlichen Ködern (maximal 0,5 Liter) erlaubt (keine Lockmittel). Die Befischung ist nur vom Ufer aus gestattet

Ø  Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Lizenz-, Rucksack sowie die Fahrzeugkontrolle anstandslos zu gestatten.

Ø  Für alle am Fischwasser angerichteten Schäden (z.B. bei Hochstand des Grases, Beschädigung von Zäunen usw.) haftet ausschließlich der Lizenznehmer. Das Befahren der Ufergrundstücke mit Fahrzeugen aller Art ist zu unterlassen. Verunreinigungen des Angelplatzes sind durch den betreffenden Angler wieder zu beseitigen.

Ø  Im Übrigen gelten die Schonzeiten und Mindestmaße lt. OÖ. Fischbüchel.

 

Der Lizenznehmer verpflichtet sich durch den Kartenerwerb und seiner Unterschrift zur Einhaltung der oben angeführten Bestimmungen. Verstöße werden über Beschluss der Vereinsleitung geahndet (z.B. Kartenentzug !)

 

FV Taufkirchen/Pram

Jechtenham 4
4775 Taufkirchen an der Pram

Straif Norbert, Obmann

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